Verwaltung von Wohnungseigentum
Aus Erfahrung wissen wir, dass die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften ein hohes Maß an Feingefühl sowie fachliche Kompetenz erfordert. Darum kümmert sich unser gut qualifiziertes Team aus Immobilienfachkräften mit großer Sorgfalt, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick um die kaufmännischen und technischen Belange der Immobilien. Durch zuverlässige und zum Teil langjährige Geschäftsbeziehungen zu unseren Partnerbetrieben/Handwerksfirmen erfolgt eine zeitnahe und bedarfsgerechte Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen. Mit unserem erfahrenen und engagierten Team bringen wir als neutraler Verwalter die unterschiedlichen Charaktere innerhalb der Eigentümergemeinschaft, bestehend aus Kapitalanlegern, Neueigentümern und langjährigen Selbstnutzern, auf einen gemeinsamen Nenner.
Südhausbau Leistungen
Mit der Südhausbau als versiertem und erfahrenem Partner an Ihrer Seite können wir Ihnen als Eigentümergemeinschaft eine werterhaltende, kostensparende und rechtssichere kaufmännische Verwaltung zusichern. Die uns anvertrauten Immobilien werden im Interesse der Eigentümer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwaltet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Erstellung einer gesetzeskonformen ausführlichen Buchhaltung
- Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftspläne, verständlich und rechtssicher
- Führen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Kontrolle der Hausgeldzahlungen und ggf. Forderungsmanagement
- ausführliche Belegprüfung gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat
- Anlage der Gelder der Gemeinschaft nach gesetzlichen Vorgaben
- sichere Verwaltung und Anlage der Instandhaltungsrücklage auf Treuhandkonten
Die Südhausbau ist der richtige Partner, um den Werterhalt Ihrer Immobilie zu sichern, entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen sowie den Eigentümern bei den Entscheidungen zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung mit fachlich kompetenten Empfehlungen zur Seite zu stehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- regelmäßige Begehung der Wohnanlage und Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
- Abschluss von Wartungsverträgen für die technische Gebäudeausstattung
- laufende Optimierung aller Verträge der Gemeinschaft zum Teil auch durch Rahmenverträge z. B. im Bereich Versicherung, Energieversorgung
- Einholung von Angeboten für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen
- Erteilung schriftlicher Aufträge
- Überwachung der beauftragten Handwerker
- Durchführung von beschlossenen Instandhaltungsmaßnahmen
- Beschaffung von Schlüsseln, Betreuung der Schließanlage
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen (Rohrbruch, Sturmschaden etc.)
Der Südhausbau als professionellem WEG-Verwalter ist sehr bewusst, wie wichtig die jährliche Eigentümerversammlung für die Eigentümerkunden ist. Hier werden die mit den Eigentümervertretern anstehenden Themen und zu treffenden Entscheidungen für das kommende Jahr mit großer Sorgfalt beschlussreif vorbereitet. Die Eigentümerversammlung wird durch unsere engagierten Mitarbeiter kompetent geleitet sowie durchgeführt. Die Protokolle zur Versammlung werden selbstverständlich umgehend erstellt sowie umfassend abgearbeitet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Einholung von mehreren aussagekräftigen Angeboten
- Visualisierung der Tagesordnungspunkte mittels Bildern und Beschlussvorlagen anhand einer PowerPoint-Präsentation
- direkter Druck des Protokolls unmittelbar nach der Versammlung
- Versendung des Protokolls meist schon am nächsten Werktag
- Abarbeitung der Beschlüsse unmittelbar nach der Versammlung
- Teilnahme an Beiratssitzungen
- regelmäßiger Kontakt mit den Beiräten
- Unterstützung der Eigentümergemeinschaften bei Gerichtsverfahren
- Bearbeitung und Abwicklung von Versicherungsschäden im Gemeinschaftseigentum
- Unterstützung bei Versicherungsschäden im Sondereigentum
Die Südhausbau setzt auch hier auf Innovation und Transparenz. Mit unserem elektronischen Kundenportal, als App für Android und IOS oder für den PC zu Hause, können unsere Eigentümer sich jederzeit umfassend informieren. Vollkommen kostenfrei und ohne Werbung!
Ihre Vorteile auf einen Blick
- wahlweise sämtlicher Schriftverkehr per E-Mail oder per Post
- Abrufbarkeit aller wichtigen Dokumente wie z. B. Energieausweis, Hausordnung, Teilungserklärung usw.
- Abruf der Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Heizkostenabrechnungen aus dem persönlichen Onlinebereich (selbstverständlich passwortgeschützt)
- Anzeige aller wichtigen Dienstleister und Firmen sowie der direkten Ansprechpartner in der Hausverwaltung
- Mitteilungen wie z. B. Heizungsausfall und Dauer der Reparatur umgehend
- Aushänge nicht nur im Objekt, also auch für den vermietenden Eigentümer jederzeit abrufbar
Schadendokumentation
Sind Sie von einem Schaden in Ihrem Sondereigentum betroffen, dokumentieren Sie den Schaden bitte anhand aussagekräftiger Fotos. Gerne können Sie auch die Handwerksunternehmen anweisen, den Schaden zu dokumentieren.
Die Fotodokumentation sollte unter anderem folgende Aufnahmen enthalten:
- Detailaufnahme der Schadenursache
- Umgebungsaufnahmen der Schadenursache, die ein Raumgefühl vermitteln und eine Einschätzung des Schadenumfangs ermöglichen
- Umgebungsaufnahmen der Folgeschäden, die ein Raumgefühl vermitteln und eine Einschätzung des Schadenumfangs ermöglichen.
- Aufnahmen zu den jeweiligen Arbeitsschritten der im Rahmen der Schadenminderungspflicht beauftragten Maßnahmen
Bitte lassen Sie uns die Schadendokumentation im Anschluss zukommen, damit diese für die Schadenprüfung bei mit eingereicht werden können.
Nicht versicherte Schadenursache
Wird festgestellt, dass die Schadenursache nicht unter den Versicherungsschutz fällt (bspw. undichte Fugen, undichte Rohrverbindungen oder Muffenversatz), kann für die Behebung der Schadenursache keine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgen. Ist die Schadenursache in Ihrem Sondereigentum zu finden, sind die Kosten zur Behebung der Ursache durch Sie als Sondereigentümer zu tragen.
Die Kosten des Folgeschadens durch das ausgetretene Leitungswasser werden in der Regel von der Versicherungsgesellschaft getragen.
- In diesem Fall beauftragen Sie zur Behebung der Schadenursache gerne eine von Ihnen gewünschte Firma. Im Anschluss übersenden Sie bitte die entsprechende Rechnung der Fachfirma als Nachweis an Pantaenius. Wir raten dazu, im ersten Schritt die Kostenfreigabe über Pantaenius einzuholen, damit nicht bei der Einreichung der Rechnung „das böse Erwachen“ kommt, sollten die Preise zu hoch angesetzt sein, oder Dinge enthalten sein, die vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind.
- Für die Behebung des versicherten Folgeschadens in Ihrem Sondereigentum können Sie selbstverständlich auf das Schadenabwicklungskonzept mit unserem Sanierungspartner zurückgreifen.
Sofern Sie das Schadenabwicklungskonzept für die Behebung des versicherten Folgeschadens mit unserem Sanierungspartner nicht nutzen möchten, ist dies selbstverständlich auch möglich.
Bitte teilen Sie uns in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen mit, dass Sie eigene Handwerksunternehmen nutzen möchten.
Bitte reichen Sie in diesem Fall Kostenvoranschläge und ggf. weitere Unterlagen bei Pantaenius zwecks Weiterleitung an den Versicherer ein. Die anschließende Kommunikation findet in diesem Fall direkt zwischen Ihnen und dem Versicherer statt.
Trocknungsmaßnahmen / Strommehrkosten
Sind in Ihrem Sondereigentum Trocknungsmaßnahmen eingeleitet worden, so kann die Dauer der im Vorfeld nicht genau bestimmt werden. Der Zeitraum der Trocknung ist von den Feuchtigkeitswerten in Wand und Decke abhängig, im Durchschnitt beträgt dieser ca. 21 Tage, in seltenen Fällen kann es auch länger dauern.
Die Kosten für den Strommehrverbrauch aufgrund der Trocknungsmaßnahmen können über die Versicherung geltend gemacht werden.
Für die Abrechnung der Stromkosten sind folgende Unterlagen an Pantaenius zu übermitteln:
- Nachweis des Stromversorgers über den aktuellen kW/h Preis
- Bescheinigung über den Trocknungszeitraum und Stromverbrauch (Wird in der Regel vom Trocknungsunternehmen erstellt und direkt Pantaenius zur Verfügung gestellt)
Nach Erhalt der Unterlagen lässt Pantaenius diese prüfen und veranlasst die Erstattung der Strommehrkosten auf das angegebene Konto.
Sollte der Bewohner keine Bescheinigung über den aktuellen kWh Preis einreichen, erfolgt eine pauschale Abrechnung mit 0,30 EUR je kW/h.
Weiter sollte der von der Trocknung betroffene Bewohner seinen Stromversorger über den Trocknungszeitraum und den Stromverbrauch informieren, damit der Mehrverbrauch nicht zur Anhebung der Vorauszahlung führt.
Orientierungshilfe: Was ist gemeinschaftliches Eigentum, was Sondereigentum?
Sondereigentum sind die in Ihrer Teilungserklärung dazu erklärten Räume und zu diesen Räumen gehörigen Bestandteile, sofern sie nicht nach dem Gesetz oder besonderen Bestimmungen der Teilungserklärung gemeinschaftliches Eigentum sind.
Sondereigentum ist beispielsweise häufig:
- Räume von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten (Teileigentum)
- nicht tragende Innenwände, abgehängte Decken (Zwischendecken)
- Putz, Tapeten, Fliesen, Kacheln, Farbanstrich, Verkleidungen an Wänden und Decken
- Fußbodenoberbeläge (Parkett, PVC, Laminat, Linoleum, Teppich, Sisal usw.)
- Innentüren und Innenfenster
- Sanitärgegenstände
- Wasserleitungen ab der ersten für die Handhabung durch den Nutzer bestimmten Absperrvorrichtung
- Einbauküchen und sonstige Einbaumöbel, falls sie wesentlicher Bestandteil sind (andernfalls privates Eigentum/Hausrat des Sondereigentümers/Mieters)
Gemeinschaftliches Eigentum ist beispielsweise häufig:
- Gebäudeteile, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen oder das Gebäude äußerlich gestalten (z.B. tragende Wände, Außenfassaden, Fenster und Fenstertüren, Geschossdecken, Estrich, Dach, Kaminzüge, Wohnungsabschlusstüren, Treppenhäuser, Kellergänge und Flure, Hauseingang)
- Balkone, Loggien, Dachterrassen, jeweils mit Ausnahme von Putz, Farbanstrich oder Verkleidungen von Innenseiten oder Decken und ggf. Bodenoberbelag (z.B. Fliesen)
- Wasserleitungen bis zur ersten für die Handhabung durch den Nutzer bestimmten Absperrvorrichtung
- Fall- und Steigleitungen (Wasser, Abwasser, Heizung, Gas, Strom, Medienversorgung)
- Verbrauchserfassungsgeräte (Zähler, Messuhren usw.)
- die Teilungserklärung kann anordnen, dass bestimmte Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die an sich sondereigentumsfähig wären, dennoch zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören (z.B. die gesamte zentrale Heizungsanlage)
Hinweis: Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe und weder abschließend noch verbindlich. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Stets zu bedenken ist, dass Bestimmungen in Ihrer Teilungserklärung unwirksam sein können und bei einigen Gebäudeteilen die Rechtslage ungeklärt ist (z.B. Fußbodenheizungen, Abwasserleitungen). Zu bedenken ist auch, dass die Eigentumsverhältnisse nicht immer entscheidend sind, wenn es um die Frage geht, ob Zuständigkeit und Kostentragungspflicht für die Schadenbeseitigung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder dem einzelnen Sondereigentümer obliegen. Diesbezüglich kann es abweichende Vereinbarungen in Ihrer Teilungserklärung geben
Login für Eigentümer
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